Willensbildung in der SPD

Die politische Willensbildung vollzieht sich in der SPD von unten nach oben. Die Partei ist vom Ortsverein über Unterbezirke bzw. Kreise und Bezirke bzw. Regionen im Landesverband gegliedert. Ursache für die teilweise recht unterschiedlichen Bezeichnungen und Zuschnitte der Gliederungsebenen liegt in parteihistorischen Unterschieden bzw. Veränderungen im Zuschnitt der regionalen Gebietskörperschaften.

Die Mitglieder jedes Ortsvereines wählen sich in der Jahreshauptversammlung einen Ortsvereinsvorstand und entsenden Delegiert zum Kreisparteitag. Der wiederum wählt den Kreisparteivorstand und entsendet Delegierte zum Bezirks- bzw. Regionalparteitag, zum Landesparteitag und zum Bundesparteitag.

Oberstes Organ der SPD ist der Bundesparteitag, der alle zwei Jahre stattfindet. Stimmberechtigte Mitglieder sind die von den Bezirken gewählten Delegierten und die Mitglieder des Parteivorstandes: Vorsitzender, fünf stellvertretende Vorsitzende, Generalsekretär, Schatzmeisterin und weitere Mitglieder. Dieses 45-köpfige Gremium führt die Partei.

Aus dem Parteivorstand wird ein geschäftsführender Vorstand gewählt, das Präsidium (13 Mitglieder).

Vor wichtigen Beschlüssen des Vorstandes ist der "kleine Parteitag", der Parteirat, zu hören. Er besteht aus 110 Delegierten der Bezirke und Landesverbände und beratenden Mitgliedern, entsandt von SPD-Landtagsfraktionen, sozialdemokratischen Landesregierungen und Abgeordneten des Europaparlamentes.

Als moderne Reformpartei ist die SPD offen für Urabstimmungen, um mehr Raum für Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten aller Mitglieder zu schaffen.

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