Seit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (kurz: KUM) am 01.03.2023 gilt eine neue Regelung zur Durchfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in der Innenstadt auf der Freiheitsstraße – zumindest innerhalb der Erprobungsphase von 6 Monaten.
Bereits vor dem KUM im März haben wir als SPD Bedenken gegenüber der Möglichkeit, durch die Innenstadt fahren zu dürfen, geäußert. Eine Zunahme des fahrenden Verkehrs halten wir nach einigen Monaten Beobachtung nach wie vor für gefährlich: es führt unweigerlich zu Verkehrsengpässen und einer erhöhten Belastung für Fußgängerinnen und Fußgänger. Wir arbeiten seit Jahren an einem lebendigen Innenstadtkonzept in Mettmann und sehen durch den Fahrradverkehr (selbst nach Schließung der Geschäfte und bei Einhaltung des zulässigen Schritttempos) fortlaufende Gefahren für Passanten und im besonderen für Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Ein Schieben des Fahrrads ist zum einen wegen der vergleichsweise kurzen Strecke zur Durchquerung der Fußgängerzone zumutbar und zum anderen steht die geringfügige zeitliche Ersparnis in keinem Verhältnis zu den beschriebenen möglichen Gefährdungen. Es besteht überdies immer noch die Möglichkeit, über den Königshof zu fahren.
Wir unterstützen grundsätzlich Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs – alleine zum Schutz unseres Klimas. Allerdings halten wir es in diesem speziellen Fall für notwendig, aufgrund der Infrastruktur unserer Innenstadt und weil viele Fahrer sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten, lediglich das Schieben von Fahrrädern zu zulassen. Wir sind gespannt auf die Bewertung des Ordnungsamtes und der Kreispolizeibehörde nach der Erprobungsphase, hoffen aber schon jetzt auf ähnliche Einschätzungen.