Gemeinsamer Antrag der Fraktionen: CDU, Grüne, SPD, WG im Rat der Stadt Mettmann

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,

Die o.g. Fraktionen von stellen folgenden gemeinsamen Antrag in den zum Ausschusses für Strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen sowie für Feuerwehr, Ordnungsangelegenheiten und wirtschaftliche Betriebe zur Abstimmung:

1. Auf der Grundlage des mit dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Wählergemeinschaft Mettmann vom 02.02.2021 als einzuhaltenden Kostenrahmen vorgesehenen 17 Mill. Euro wird durch die Verwaltung

1.1 anhand der Baupreisindexentwicklung ein aktueller Wert ermittelt,

1.2 für die weitere Planung als Stand 01/2023 fixiert und

1.3 zuzüglich der Planungskosten als Gesamtkostenrahmen definiert.  

Die Auswirkungen dieser Ermittlungen für den Haushalt sind zum Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen.

2. Durch die Verwaltung wird dargestellt, in welchem Umfang                                                                            

2.1 Anteile der freiwilligen Feuerwehr und der Rettungswache an dem Standort Laubacher Straße und                                                                                      
2.2 welcheverbleibenden Anteile der Hauptwache einschließlich der Löschgruppe Metzkausen und der Rettungswache an dem Standort PeckhauserStraße für die weitere Planung zu berücksichtigen sind.
3. Zur Reduzierung von Bauzeit und Baukosten werden die Möglichkeiten                                                                                          
3.1 einer standardisierten, vorkonfektionierten Bauwerksplanung sowie                                                                                          
3.2 einer modular vorgefertigten Beton- / Stahl- oder Holzbauweise zur weiteren Berücksichtigung untersucht, um die Gesamtbaukosten auf das notwendige Maß zu reduzieren.

Es wird darum gebeten, das Ergebnis für den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beschlussfassungim Haushalt 2023 abzubilden.

Im Interesse aller Mitbürgerinnen und Mitbürger in Mettmann verlangt die angespannte Haushaltssituation gerade nach einer uneingeschränkten Bereitschaft, auch disruptive Denkweisen zuzulassen.

Im Interesse einer zukunftsfähigen Auslegung sollte die Baumaßnahme in einer skalierbaren Form geplant werden, sodass eine Erweiterung auf der Fläche an den Peckhauser Straße bei Bedarf perspektivisch auch im laufenden Dienstbetrieb möglich ist.

Auf der Grundlage einer Vorentwurfsplanung (LPH2) mit Vorlage einer konkreten Kostenschätzung wird der Rat über die weitere tatsächliche Realisierung des Bauvorhabens entscheiden. 

Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland, Fachserie 17 Reihe 4, Preisindex für den Neubau von „Wohngebäude insgesamt“, Wiesbaden, Tel. 0611 752405 oder www.destatis.de, sowie eigene Berechnungen des Baukosteninformations-zentrum Deutscher Architektenkammern GmbH.