Antrag zur Corona-Prävention im Rahmen des Präsenzunterrichtes an Schulen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
entsprechend der dazu bereits im letzten Ausschuss für Schule, Kultur, Sport gestellten Anfrage – möchten wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, den Schulen in Mettmann einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zur Corona-Prävention zu eröffnen.
Deshalb stellt die SPD Fraktion den Antrag, die Fachverwaltung der Stadt Mettmann als zuständige Schulträgerin zu beauftragen,
1. die bereits von der Arbeitsschutzabteilung erstellte Gefährdungsbeurteilung zur Objektivierung von Risiken aus der Viruslast im Rahmen des Präsenzunterrichtes offenzulegen,
2. in einer Vorlage die dem Ergebnis nach identifizierten möglichen technischen, organisatorischen und individuellen Maßnahmen zu dokumentieren,
3. den für die einzelnen Schulen ermittelten Bedarf an Geräten zur Raumluftfilterung und zur orientierenden CO2 Messung – mit einer Prioritätenliste darzulegen,
4. den Umfang der notwendigen Investitionen für eine Beschaffung in der erforderlichen technischen Qualität darzustellen und hierbei die bereits von einem Elternteil der KGS ins Gespräch gebrachte freiwillige finanzielle Beteiligung der Eltern sowie ggf. weiterer Spenden zu berücksichtigen,
5. mit Bezug auf das aktuell beschlossene 50 Mill. Euro NRW Förderprogramm zur bedarfsgerechten Ausstattung von Schulen mit u.a. Raumluftreinigern eine mögliche Inanspruchnahme zu prüfen und dem Rat am 15. Dezember 2020 eine Empfehlung zur weiteren Beschlussfassung zu geben.
Begründung:
Wenn Schülerinnen und Schüler in einem Klassenraum während der Corona-Pandemie über Stunden unterrichtet werden, besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr. Durch das Arbeitsschutzgesetz ist die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element in der Prävention verankert worden. Mit Ausnahme des privaten Bereiches sind alle Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu einer Anwendung verpflichtet, und zwar unmittelbar in ihrer Funktion als Arbeitgeber oder mittelbar durch Überführung in das jeweilig geltende sog. Autonome Recht der Unfallversicherungsträger.Entgegen dem dort implizit verankerten Vorrang von technischen Maßnahmen gegenüber rein organisatorischen Maßnahmen und der erst nachrangig anzuwendenden sog. persönlichen Schutzausrüstung hat sich die Schulministerin mit ihrer Verordnung bisher im Wesentlichen auf die AHA+L Regeln beschränkt. Durch eine von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin anerkannte wissenschaftliche Studie – wurde die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen von der Universität der Bundeswehr München mit dem 1:1 Modell eines Klassenraumes unter Laborbedingungen untersucht.
Zum besseren Verständnis der recht komplexen Thematik verweisen wir auf den anhängenden Link zu einem 5-minütigen Video des BR 24 zur Visualisierung der in Bezug genommenen Studie. Dem Ergebnis nach wurde eine Kombination von Geräten zur Reinigung der Raumluft, natürlicher Lüftung, Abschirmung der Schülerpulte durch Plexiglas-Trennscheiben und die Verifizierung eines notwendigen Luftaustauschs durch CO2 Messgeräte in Analogie zur Aerosolbelastung empfohlen. Von der BAUA wird hinsichtlich des Einsatzes der letztgenannten Geräte eine deutliche Unterschreitung des Grenzwertes von 1000 ppm CO2 empfohlen. Dies wird von sog. Corona-Ampeln als lediglich orientierende Messgeräte durch Anzeige des aktuell erreichten Wertes und mit grün/gelb/rot aufleuchtenden Dioden signalisiert.
Florian Peters, Fraktionsvorsitzender
Andrea Rottmann, Bildungspolitische Sprecherin
Anlage
Studie – Universität der Bundeswehr München / Auszug