Rechtsstreit um Abschaffung der Stichwahl ist entschieden!

SPD und Grüne hatten gegen die von CDU/FDP im April verabschiedeten Änderungen am Kommunahlrecht vor dem Verfassungsgerichtshof NRW geklagt.

Gestern hat der VerfGH NRW entschieden, dass die von CDU/FDP vorgesehene Abschaffung der Stichwahl für Bürgermeister und Landräte verfassungswidrig ist.

„Diese Regelung hätte bei einem inzwischen stark ausdifferenzierten Feld an Parteien zu der ungewöhnlichen Situation geführt, dass in einem ersten und einzigen Wahlgang theoretisch ein Kandidat unter Umständen bereits mit einem Fünftel der abgegebenen Stimmen gewählt werden könnte,“ stellt Heribert Klein kritisch fest.

Mit Bezug auf die tatsächliche Wahlbeteiligung wäre eine solche Legitimation entgegen allem demokratischem Verständnis doch äußerst bedenklich.

Deshalb freut sich der OV Vorsitzende über dieses Urteil des VerfGH NRW und erklärt, „dies ist eine gute Nachricht für die Demokratie, denn damit behält das Ergebnis der Wahl eine wesentlich breitere Legitimation.“

Und ergänzt, „mit Sandra Pietschmann als unsere gemeinsame Kandidatin von SPD und CDU für das Amt der Bürgermeisterin – sind wir da bestens aufgestellt, auch und gerade für den Fall weiterer Kandidaturen!“