NRW Strassenausbaubeiträge Anhörung im Landtag

„Kommunalpolitik endet nicht an der Stadtgrenze“, sagt OV-Vorsitzender Heribert Klein und weiter „… als SPD Mettmann unterstützen wir das Anliegen der Bürgerinitiative-Düsselring zur Abschaffung der von den Betroffenen als ungerecht empfundenen Strassenausbaubeiträge.“

Bereits vor der ersten Anhörung im NRW Landtag hatte Otto Grochtdreis und weitere Vertreter der Initiative eine Mahnwache abgehalten – heute ist er wieder vor Ort, denn es werden weitere 17 Sachverständige in dem dafür zuständigen Ausschuss angehört.

Als der stellvertretende Vorsitzende des ´Bund für Steuerzahler NRW e.V.` betont Herr Kanski im Gespräch mit Heribert Klein, „dass landesweit etwa 500.000 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift dieses Anliegen unterstützen.“

Zurzeit ist allerdings nicht erkennbar, dass die CDU/FDP Regierung ihren Gesetzesentwurf zugunsten einer Abschaffung der Strassenausbaubeiträge zurückziehen wird.

Deshalb hakt Heribert Klein nach mit der konkreten Frage an Herrn Kanski: „Mit welcher weiteren Entwicklung oder anders gefragt, mit welchen Reaktionen rechnen Sie?“ Als Antwort verweist Herr Kanski auf die Kommunalwahlen 2020 und sagt mit Blick auf die nächste Landtagswahl, „da könnte ich mir vorstellen, dass CDU und FDP eine Rücknahme dieses Gesetzes in Aussicht stellen, zumal auch das 2017 gemachte Versprechen zur Absenkung der Grunderwerbssteuer bisher noch nicht eingelöst wurde.“

Und was bedeutet dies alles für die kommunalpolitische Positionierung der SPD in Mettmann?

„Im Planungsausschuss haben wir zunächst einmal eine Mehrheit dafür gewinnen können, entsprechende Strassenbauprojekte bis zu einer Ablehnung des SPD Antrags zurückzustellen“, sagt Heribert Klein und ergänzt, „unsere weiteren Überlegungen werden bei einer Annahme des stattdessen vorliegenden Gesetzesentwurfs der CDU/FDP Regierung auf die Auswirkungen für den ohnehin angespannten kommunalen Haushalt zu richten sein, um einen für alle tragbaren Kompromiss zu finden.“

Als Ziel formuliert Heribert Klein abschließend,“dass die AnliegerInnen keinesfalls unangemessen mit Kosten für den Ausbau von Strassen herangezogen werden dürfen, die von allen BürgerInnen genutzt werden.“