Pressemitteilung zum Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt am 11. September 2019
Auf der Grundlage der inzwischen 6-monatigen realen Erfahrungen zu den Auswirkungen der zurzeit allseitigen Netztrennung im Bereich des Jubiläumsplatzes ist die ungleichmäßige Verlagerung der innerstädtischen Verkehre zu konstatieren.
Als wesentlicher Grund hierfür ist ein für die allseitige Umfahrung fehlender innenstadtnaher Ringschluss auszumachen, der innerstädtisch lediglich eine einseitige Ableitung des Verkehrs über die sog. Seibel-Spange vorsieht.
Ganz wesentlich motiviert durch die ernst zunehmende Kritik aus Handel und Bürgerschaft halten wir die ernsthafte Prüfung einer Alternative zur Netztrennung der Johannes-Flintrop-Straße im Bereich der Einmündung zur Schwarzbachstraße unter realen Bedingungen für geboten.
Um die Auswirkungen dieser Alternative auf die zurzeit erlebte Verdrängung des innenstadt-nahen Verkehrs auf die unmittelbar anliegenden Wohngebiete zu prüfen, werden wir als SPD Fraktion im Planungsausschuss folgenden Antrag stellen, und zwar
- unter Beibehaltung einer Netztrennung im beidseitigen unmittelbaren Zufahrtsbereich des Jubiläumsplatzes aus Richtung Breite Straße / untere Johannes-Flintrop-Straße und Schwarzbach Straße
- die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in der unteren Johannes-Flintrop-Straße probeweise für die Dauer eines halben Jahres in möglichst restriktiver Ausgestaltung verkehrsrechtlich anzuordnen
- sowie durch begleitende Verkehrszählungen zu verifizieren,
um damit die ursprüngliche Zielsetzung im Rahmen des Innenstadtkonzeptes, und zwar einer Anfahrbarkeit der Tiefgaragen Kreissparkasse und der Neandertal-Passage aus allen Richtungen zu ermöglichen; aus südlicher Richtung kommend bedeutet dies einen verhältnismäßigen Umweg von lediglich etwa 800 Metern über den Kreisverkehr Carpe Diem.
Auf der Grundlage von begleitenden Verkehrszählungen könnten hernach die Auswirkungen in Bezug auf die innerstädtischen Ausweichverkehre für eine weitere Beschlussfassung im Planungsausschuss erörtert werden.
Begründend stellen wir auf der Grundlage des Abschlussberichtes zu den durchgeführten Untersuchungen für ein Gesamtverkehrskonzept unter anderem in Kritik, dass
- als Grundlage z.T. veraltete Referenzdaten zur Entwicklung unseres Wirtschaftsstandortes, zu den Einwohner- und Schülerzahlen aus dem Jahr 2013 verwendet wurden,
- auf Verkehrszählungen zurückgegriffen wurde, die lediglich die Sperrung der Schwarzbachstraße abbilden,
- zur Absicherung der Ergebnisse auf eine GPS-gestützte Erhebung von realen Fahrzeugdaten zur Abbildung von Präferenzen der Verkehrsteilnehmer bei der Routenwahl verzichtet wurde,
- offensichtlich eine differenzierte Betrachtung der erhobenen Daten zu den Binnenverkehren, konkret der ganz wesentlichen Pendlerströme, bei der Empfehlung zur Optimierung von Lichtsignalanlagen mittels sog. Pförtnerungen unterblieben ist,
um nur einige unseres Erachtens besonders zu beanstandenden Mängel aufzuführen.
Ebenfalls erscheint uns der Umgang mit den im Ausschuss formulierten Einwänden gegen-über den vorgetragenen Ergebnissen von Modellrechnungen unangemessen, da inzwischen doch erhebliche Zweifel an den Berechnungen aufkommen – und zwar durch das reale Erleben als eben auch eine Art von Verifizierung der Ergebnisse.
Es ist schon bemerkenswert, wenn nun Bürger dieser Stadt den zeitintensiven Versuch einer Durchdringung der Thematik unternehmen und das öffentlich einsehbare Ergebnis der Untersuchungen kritisch hinterfragen.
In deren subjektivem Erleben – wohl eher die Aufgabe des Bürgermeisters, seiner Fachabteilung und der Politik.
Zum besseren Verständnis möchten wir abschließen mit der kurzen Erläuterung eines sog. verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches:
In zentralen innerstädtischen Bereichen mit starkem Fußverkehr verfolgt das Konzept des sog. Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches das Ziel einer „weichen“ Separation aller Verkehrs-arten, ohne diese aber generell aufzuheben, wie in den (rechtlich aber leider nicht geregelten) sog. Shared Space Bereichen.
Als Tempolimit wird i.d.R. eine Geschwindigkeit von maximal 20 (10) km/h angeordnet.
Ein Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Dem sog. Shared Space Bereich vergleichbar besteht kein Vorrang für Fußgänger mit der Folge, dass bei einem Verzicht auf den wohlgemerkt freiwilligen niveaugleichen Ausbau Fußgängerüberwege angeordnet werden.
Mit den Verkehrszeichen 274 / 274.1 / 290 werden Beginn und Ende der zulässigen Höchst-geschwindigkeit, des sog. Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches und der Zone mit einem eingeschränkten Halteverbot gekennzeichnet.
Heribert Klein, SPD OV Vorsitzender
Florian Peters, SPD Fraktionsvorsitzender