SPD OV Vorsitzender stellt sich einem … „Smartmob“

Anwohner des Düsselrings in Mettmann hatten zu einem Smartmob aufgerufen.

Was war geschehen?

Am Montag, dem 10.12.2018 wurde ein 11-jähriges Mädchen auf ihrem Schulweg am Düsselring angefahren und schwer verletzt.
Dieses Geschehen – lediglich eine Woche nach dem tödlich verlaufenen Unfall eines Schulkindes unmittelbar vor dem Eingang zu einer Schule in Mönchengladbach – hat viele Menschen aufgerüttelt.

Es wurde zu einem ´Smart Mob` aufgerufen – ein Begriff, der im Deutschen als eine Form des ´Flashmobs`mit politischer Botschaft steht.

Unter anderem wurde von Politik und Verwaltung gefordert: "… die Schwächsten im Strassenverkehr . Fußgänger und besonders Kinder – deutlich besser zu schützen" und weiter "… dies kann durch eine klarere Signalisierung von Übergängen durch Zebrastreifen, eine Ausweitung der 30er Zonen mit besserer Beschilderung und Markierungen auf der Fahrbahn und ggf. entsprechende bauliche Massnahmen geschehen."

Im Gespräch mit der Initiatorin dieser Veranstaltung und Vertretern der örtlichen Presse begrüßte der OV-Vorsitzende insbesondere die Forderung nach einer Ausweitung von 30er Zonen.

Bereits vor einem Jahr hatte die SPD Mettmann beantragt, eine Klärung der verkehrsrechtlichen Bedingungen für die versuchsweise Einführung einer differenzierten Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit im teilweisen oder ganzen Stadtgebiet mit der dafür zuständigen Behörde herbeizuführen.
Unter Berücksichtigung eines vorzuhaltenden Vorfahrtstraßennetzes mit einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h – könnte darüberhinaus eine Begrenzung der Geschwindigkeit für
Straßen mit sog. Verbindungsfunktion auf 40 km/h, Straßen mit sog. Erschließungsfunktion auf 30 km/h und Straßen mit sog. reiner Aufenthaltsfunktion auf 20 km/h angenommen werden.
Dieser gedankliche Ansatz basierte auf der Überlegung eines dämpfenden Effektes bezüglich des innerörtlichen motorisierten Individualverkehrs.
Gleichzeitig wüde dieses Modell einen positiven Einfluss auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und die Lebensqualität der betroffenen Anlieger haben, ohne aber die Fahrzeit des Binnenverkehrs unzumutbar ansteigen zu lassen.

Dem Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt wurde von dem zuständigen Fachbereich in der Verwaltung der Stadt Mettmann daraufhin mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Umsetzung – auf einige wenige Strassen innerhalb des Stadtgebietes beschränkt – gegeben seien.