Statement des SPD-Fraktionsvorsitzenden Florian Peters zum Thema Bürgerbegehren

Florian Peters

„Wir haben von der Verwaltung die Information erhalten, dass das geplante Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig ist. Dies deckt sich mit einer Auskunft, die wir bereits vorher vorliegen hatten. Es ist bedauerlich, dass die BfM Fraktion den rechtlichen Rahmen nicht vor ihren öffentlichen Aufrufen und Mitteilungen abschließend geklärt hat, so wie dies eigentlich üblich ist. So wurden Erwartungen geweckt, die nun wohl nicht erfüllt werden können und es steht der Verdacht im Raum, dass hier bewusst Schaufensterpolitik zur Steigerung des eigenen Bekanntheitsgrades betrieben wurde.

Unabhängig von der rechtlichen Fragestellung halten wir den Zeitpunkt eines möglichen Bürgerbegehrens für unglücklich. Die Planungen zur Innenstadtgestaltung und Netztrennung liegen seit Jahren vor und wurden öffentlich breit diskutiert. Auch meine Fraktion hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Nunmehr gibt es aber eine Mehrheitsentscheidung, auf deren Grundlage Fördermittel beantragt und Aufträge vergeben wurden. Kurz bevor die ersten Bagger rollen, ein Bürgerbegehren einleiten zu wollen, greift aus unserer Sicht zu kurz. So gut und wichtig dieses Instrument der direkten Demokratie ist: Zur Demokratie gehört auch, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren. Insbesondere dann, wenn auf ihrer Grundlage bereits gehandelt wurde.

Gemeinsam sollten wir uns nun lieber darauf konzentrieren, die weitere Entwicklung des Jubis nach der Netztrennung zu gestalten und die Bauphase für einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten zu nutzen. Ein erster Antrag der SPD Fraktion hierzu fand leider im Fachausschuss keine Mehrheit.“