Die Furcht des Kämmerers vor Millionen-Ausfall ist nur die halbe Wahrheit

Schlüsselzuweisungen sind steuerkraftabhängige Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Steigen die Steuereinnahmen einer Stadt, gibt es entsprechend weniger Schlüsselzuweisungen vom Land.

Da 2011 die Steuerkraft der Stadt Mettmann um 3,8 Millionen € angestiegen war, gab es deutlich weniger Schlüsselzuweisungen vom Land als im Haushaltsjahr 2010. Wären die Steuereinnahmen in den Jahren 2011 und 2012 für uns in Mettmann geringer ausgefallen, hätten wir nach dem Regelwerk des Gemeindfinanzierungsgesetzes (GFG) auch mehr an Schlüsselzuweisungen erhalten.

Mettmann hat durch seine gestiegene Steuerkraft in den letzten drei Jahren Mehreinnahmen zu verzeichnen. Das hat in diesen Zusammenhang eine entsprechende Kürzung der Schlüsselzuweisungen des Landes zur Folge.

Leider macht der Kämmerer in seiner Klage über den Ausfall von
2 Millionen € in den Jahren 2011 und 2012 (RP Artikel vom 7.9.2012) nicht deutlich. Wenn er von einem Millionen Ausfall spricht, wird das den Tatsachen nicht gerecht.

2012 erhöht sich die Steuerkraft Mettmanns um 3,5 Millionen €, was nach den Regeln des GFG die Kürzung der Schlüsselzuweisungen nach sich zieht. Auch 2013 werden sich die Schlüsselzuweisungen für unsere Stadt um 165.000 € verringern, weil dann Steuermehreinnahmen in einer Größenordnung von 459.722 € erwartet werden.

Durch seine gestiegene Steuerkraft steht Mettmann von 2011 bis 2013 insgesamt deutlich besser da, als der Kämmerer es vorgibt. Eine finanzielle Benachteiligung der Stadt durch das Land, wie der Kämmerer sie in dem o.g. Artikel darstellt, liegt hier also nicht vor.