Mettmanns Schullandschaft der Zukunft

Die SPD Mettmann setzt sich dafür ein, dass zum Schuljahr 2013/2014 eine Sekundarschule in Mettmann eingerichtet wird. Die SPD Ratsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass die Verwaltung den Einstieg in die neue Mettmanner Schullandschaft gemeinsam mit den Mettmanner Schulen, den Vertretern der Elternschaft sowie der Politik organisiert.

Die Entwicklung der Schülerzahlen in den vergangen Jahren und die Auswirkungen des demografischen Wandels stellen auch Mettmann vor die Herausforderung, seine Schullandschaft den neuen Gegebenheiten anzupassen und für die Zukunft neu aufzustellen. Insbesondere die Entwicklung der Schülerzahlen an der Mettmanner Hauptschule und die damit verbundene drohende Schließung durch die Schulaufsicht lassen ein weiteres Abwarten in dieser Frage nicht zu. Wir sind als Politik aufgefordert, schnellstmöglich und unter Beteiligung aller mit dem Thema Schule befassten Akteuren eine neue Schullandschaft in Mettmann zu organisieren und Konzepte für einen geregelten Übergang zu entwickeln.

Für uns als Sozialdemokraten waren und sind bei der Neugestaltung der Schullandschaft folgende Punkte immer von besonderer Bedeutung:

  • Schaffung von mehr Chancengleichheit durch längeres gemeinsames Lernen
  • Angebote sowohl für „stärkere“ als auch für „schwächere Schüler“ – Jeder Bedarf soll vor Ort abgedeckt werden
  • Niedrige Klassenfrequenzen um eine individuelle Förderung besser zu ermöglichen
  • Eine finanziell und materielle Ausstattung der Schulen, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen orientiert. Schule ist kein Konsolidierungsort für knappe Haushalte.

    Um diese Ziele bestmöglich zu erreichen, haben wir uns in der Vergangenheit für die Einrichtung einer Gesamtschule eingesetzt. Diese war und ist mit den aktuellen politischen Mehrheiten in Mettmann allerdings leider nicht zu realisieren.

    Der schulpolitische Konsens in NRW bietet mit der Möglichkeit der Einrichtung einer Sekundarschule nunmehr die Chance der Neuordnung der Schullandschaft in breitem politischen Dialog. In diesen Dialog wollen wir mit den anderen politischen Parteien, der Verwaltung und den mit dem Thema Schule befassten Akteuren treten.

    Eine so tiefgreifende Änderung kann nur dann gelingen, wenn sie von größtmöglicher Akzeptanz getragen wird. Es ist daher wichtig, frühzeitig Bedenken aufzugreifen und zu diskutieren, Ängste auszuräumen und zu informieren. Diesen Prozess wollen wir mit diesem Antrag befördern.

    Eckpunkte der neuen Sekundarschule sind:

  • Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10.
  • Sie ist mindestens dreizügig. Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich.
    Bei vertikalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens dreizügigen Stammschule zweizügig geführt werden, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen Lösungen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden.
  • Der – in der Regel 9-jährige – Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
  • Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.
  • In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
  • Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
  • Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die Anschlussfähigkeit für das Abitur.
  • Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.
  • Die Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden.
  • Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem Zuschlag von 20 Prozent.

    Mit diesen Punkten nähert sich die Sekundarschule unseren o.g. schulpolitischen Forderungen an. Aus diesem Grund unterstützen wir die Einrichtung der Sekundarschule als einzige in Mettmann aktuell durchsetzbare Lösung.

    Wir sprechen uns ganz klar gegen überhasteten Aktionismus in dieser Frage aus. Der Übergang hin zu Sekundarschule ist aus unserer Sicht aus personellen und organisatorischen Überlegungen erst zum Schuljahr 2013/2014 möglich. Ein Beginn schon zum kommenden Schuljahr würde den notwendigen gemeinsamen Entwicklungsprozess unmöglich machen und die beteiligten Akteure vor kaum lösbare Aufgaben stellen. Die Akzeptanz der Reform wäre hierdurch stark gefährdet. Es ist daher erforderlich, mit der zuständigen Schulaufsicht ein Weiterlaufen der Mettmanner Hauptschule im kommenden Schuljahr zu vereinbaren. Für Mettmanner Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung muss es auch im kommenden Jahr ein Angebot vor Ort geben