In einem Zeitungsartikel der RP vom 17.10.2011 beklagt der CDU Landtagsabgeordnete Marc Ratajczak, dass die Stadt Mettmann 2012 ca 1 Mio weniger an Schlüsselzuweisungen erhält. Er verweist auf die aktuelle Modellrechnung des Landes, die seit Anfang Oktober veröffentlicht wurde und die Kommunen und Kreisen in NRW rechtzeitig über die zu erwartenden Landeszuschüsse informiert. Ratajczak aber verschweigt dabei geflissentlich die in derselben Zeile der Modellrechnung ausgewiesene positive Steuerentwicklung für Mettmann. Bei den für 2012 zu erwartenden Steuereinnahmen ergibt sich für Mettmann ein Plus von 3,6 Mio. . Unterm Strich führt das, trotz des Minus von 971.635 bei den Schlüsselzuweisungen, im nächsten Jahr zu einer Mehreinnahme von 2,6 Mio .
In seiner den tatsächlichen Sachverhalt verkürzenden und damit verfälschenden Kritik spricht Ratajczak polemisch von "altem roten Klüngel" und von einer "Spaltung der kommunalen Familie". Als gewählter Abgeordneter des Landtags von Nordrheinwestfalen sollte er es besser wissen:
Das Landesverfassungsgericht in Münster schreibt bei dem landesweit gültigen Gemeindefinanzierungsgesetz ( GFG ) verbindlich die Einhaltung eines gerechten Lastenausgleich vor. Das IFO-Institut in München hat dafür verbindliche Kriterien entwickelt, die für alle Städte und Kreise des Landes in gleicher Weise Anwendung finden. Wesentliche Kriterien sind dabei u.a. die Verteilung der sozialen Lasten, die eine Gemeinde zu tragen hat und der Flächenansatz, d. h. ländliche Gemeinden mit großer Fläche aber geringer Einwohnerzahl werden begünstigt. Auch die demografische Entwicklung (Altersdurchschnitt und Zu- bzw. Abwanderungen) sowie die Frage inwieweit eine Kommune, wie das bei Großstadten der Fall ist, das Umland mit Zentralen Leistungen versorgen muss, sind wichtige Anhaltspunkte für das GFG. Das zentrale Kriterium für die Mittelvergabe des Landes aber ist die Steuerkraft einer Gemeinde.
Bei all diesen Kriterien punktet die Stadt Mettmann deutlich weniger, weil die in den Kiterien angesprochenen Probleme und Defizite in Mettmann im Vergleich zu anderen Städten deutlich geringer sind. Das spiegelt sich entsprechend bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen in der Modellrechnung wieder. All das aber ist verfassungsmäßig verpflichtend und entspricht dem politischen Gebot einer nachvollziehbaren und gerechten Gleichbehandlung aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Dass die NRW Landesregierung die GFG Modellrechnung 2012 frühzeitig veröffentlicht hat, ist positiv zu bemerken. In diesem Jahr werden die Kämmerer in NRW bei ihren Haushaltsaufstellungen die Eckddaten der Landesfinanzierung rechtzeitig einbringen können.
Für Mettmann ist aber in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, warum, auch wenn ein Doppelhaushalt ansteht, die Haushaltseinbringung erst für Ende Februar und die Haushaltsverabschiedung erst für Juli 2012 vorgesehen sind. Jeder ordentliche Haushalt, so verlangt es die Gemeindordnung von NRW, ist rechtzeitig vor dem Beginn des neuen Haushaltsjahres einzubringen und zu verabschieden. Nachdem im letzten Jahr die Verzögerung der Haushaltsverabschiedung um ein Viertel Jahr mit dem Fehlen der Modellrechnung des Landes begründet wurde, kann diese Entschuldigung für den kommenden Mettmanner Haushalt nicht gelten.
Berthold Becker
SPD Fraktionsvorsitzender