Die Stadt Mettmann profitiert vom U3-Ausbauprogramm des Landes

Mit Summen von 211.422 € für 2011 und 126.853 € für 2012 profitiert die Stadt Mettmann vom aktuellen Landesprogramm U3- Ausbau. Für den gesamten Kreis weist das Programm für die Jahre 2011 und 2012 ein Volumen von ca. 4,5 Millionen € auf. Damit wird das Land NRW 2013 seine Verpflichtung einhalten können, den prognostizierten Bedarf für die Ein- und Zweijährigen zu erfüllen.

Die entsprechenden Bescheide aus dem U3-Ausbau Landesprogramm werden den Jugendämtern vor Ort noch in dieser Woche zugeschickt und das vereinfachte Antragsverfahren ermöglicht der Stadt, dass die Fördermittel, ohne den Nachweis von Eigenmitteln, direkt vor Ort verausgabt werden können. Ab dem 1. August 2013 hat dann jedes Kind ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Ohne diese Landes- und ohne eine Bundesförderung sehen sich die Kommunen wie Mettmann nicht in der Lage ihren Aufgaben gerecht zu werden. Die Erfahrungen mit dem Bundesgesetz -Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz- aus der Ära Kohl in den neunziger Jahren, bei dem die Gemeinden wegen fehlender Bundesmittel ganz über Gebühr belastet wurden, dürfen sich so nicht wiederholen.

Schon ab dem 1. August 2011 wird, vom Land NRW finanziert, das letzte Kindergartenjahr in Gesamt NRW beitragsfrei gestellt
werden. Das ist gegenüber der hinhaltenden Verzögerungspolitik der Regierung Rüttgers in dieser Frage ein ganz erheblicher Fortschritt.

Ziel muss es werden, dass in Zukunft die finanziell belasteten Eltern mit kleinen Kindern ganz von den Betreuungs- und Kindergartenkosten befreit werden.